Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 13.12.2012 - S 17 VG 4721/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
Folgen psychischer Traumen - emotionale Störung des Kindesalters - emotionale Störung des Kindesalters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die Folge von Misshandlungen und Vernachlässigungen durch die Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R
Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2012 - S 17 VG 4721/10
Bei nach entsprechender Auslegung verbleibenden Verstößen gegen höherrangige Rechtsnormen sind diese Rechtsquellen nicht anzuwenden (BSG Urteil vom 23. April 2009, a.a.O.) .Diese Hinweise zur Kausalitätsbeurteilung bei den einzelnen Krankheitszuständen sind zwar nicht in die Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zur VersMedV übernommen worden, als antizipierte Sachverständigengutachten sind sie jedoch - jedenfalls solange sie dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen - noch als Maßstab heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 2009, Az. B 9 VG 1/08 R, juris Rn 34).
- BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R
Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2012 - S 17 VG 4721/10
Allerdings sind AHP und VersMedV jeweils auf inhaltliche Verstöße gegen höherrangige Rechtsnormen zu überprüfen (BSG-Urteil vom 23. April 2009, Az. B 9 SB 3/08 R. juris Rn. 30.) . - BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 4/10 R
Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.12.2012 - S 17 VG 4721/10
Entsprechendes gilt für die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft befindliche VersMedV als verbindliche Rechtsquelle (vgl. zum Schwerbehindertenrecht BSG-Urteil vom 02. Dezember 2010, Az. B 9 SB 4/10 R, juris Rn. 20).